Schulanfängeranmeldung 2023/2024
Montag, 10.10.2022 bis Freitag, 21.10.2022
Sehr geehrte Eltern/Personensorgeberechtigte,
nach öffentlicher Bekanntmachung werden alle Berliner Kinder, die im Zeitraum vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 geboren sind sowie alle Kinder, die im Schuljahr 2022/23 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, am 1. August 2023 schulpflichtig (§ 42 Abs. 1 Schulgesetz).
Sie sind als Personensorgeberechtigte verpflichtet, Ihr Kind an der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule anzumelden, schulärztlich untersuchen und den Sprachstand feststellen zu lassen (§ 44 i.V.m. § 52 Abs. 2 Schulgesetz).
Auch wenn Sie Ihr Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen möchten, müssen Sie die Anmeldung trotzdem in der Einzugsschule vornehmen und einen entsprechenden Antrag stellen. Wählen Sie eine Privatschule, müssen Sie Ihr Kind selbständig dort anmelden und trotzdem die Anmeldung an der Grundschule im Einzugsgebiet vornehmen.
Da wir uns in der Covid-19-Pandemie befinden, wird das Anmeldeprozedere nicht wie gewohnt stattfinden. Um die Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können, möchten wir Sie bitten, dass nur ein personensorgeberechtigtes Elternteil sowie keine Kinder in die Schule kommen. Ein Mund-Nasen-Schutz wird empfohlen und die Abstandsregelung von
1,5 m ist einzuhalten.
Die Anmeldung findet im Sekretariat (Raum 1.12 und Raum 1.11) statt. Der Wartebereich befindet sich auf dem Flur. Auf Grund der Enge des Flures, können wir keine Sitzgelegenheit anbieten.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung bereits folgenden Unterlagen ausgefüllt mit:
- Anmeldebogen (Unterschrift von beiden Personensorgeberechtigten)
- Anmeldung zum Schulbesuch gem. § 42 SchulG (Unterschrift von beiden Personensorgeberechtigten)
- Fragebogen zur Schulanmeldung (pdf)
Achtung!!!! Bei gemeinsamen Sorgerecht MÜSSEN alle Formulare (Anmeldung, Anmeldung gem § 42, Antrag andere Grundschule, Schularztanmeldung etc.) von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden!
Weitere Formulare finden Sie unter: https://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare
- Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere öffentliche Grund- oder
Gemeinschaftsschule (wichtig: Unterschrift von beiden Personensorgeberechtigten)
- Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der Ganztagsschule
- Anmeldung und Aufnahme in die Grund- oder Gemeinschaftsschule
Schulärztliche Untersuchung - Zusatzinformationen siehe unten
(bei Antrag auf Zurückstellung = Unterschrift von beiden Personensorgeberechtigten)
Hinweise:
- Die Anmeldung zur Schule muss persönlich in der Schule erfolgen, daher übersenden Sie
bitte keine ausgefüllten Unterlagen an die Schule.
- Lesen Sie bitte sorgsam die Übersicht über die vorzulegenden Unterlagen. Bei Fehlen von
Unterlagen kann keine Anmeldung erfolgen.
- Eltern, die mit uns nicht in deutscher Sprache kommunizieren (sprechen und schreiben)
können, bringen bitte einen Übersetzer mit.
Auf Grund der Größe unserer Schule ist davon auszugehen, dass es zahlreiche Schulanmeldungen gibt.
Deshalb kann es, gerade in den ersten Tagen, zu Wartezeiten kommen.
Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein und beachten Sie auch zeitlich, nicht zu knapp vor dem Ende der Öffnungszeiten zu erscheinen. Die Öffnungszeiten und weitere Hinweise für die Schulanmeldung finden Sie hier.
Besondere Hinweise zur schulärztlichen Untersuchung:
- Anschreiben mit Formularen (Das Gesundheitsamt bittet, die ausgefüllten Formulare zum Termin mitzubringen)
- Anschreiben mit Link/Terminvergabe (Link zur Terminierung bitte anklicken)